Behandlung und Kosten
Osteopathie darf ausschließlich von Ärzten und Heilpraktikern mit einer entsprechenden Zusatzausbildung angeboten werden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 08.09.2015 Physiotherapeuten untersagt Osteopathie anzubieten, auszuüben oder auch nur damit zu werben. Physiotherapeuten mit einer Zulassung als Heilpraktiker und einer Ausbildung zum Osteopath dürfen Osteopathie anbieten. Sie dürfen dies aber nur in ihrer Eigenschaft als Heilpraktiker und in einer separaten Praxis tun.
Bitte beachten Sie, dass die AOK in ihrem Verzeichnis der von ihr anerkannten Osteopathen nur Physiotherapeutische Praxen auflistet. Für Sie als Patient bedeutet das: Sie haben keinen Versicherungsschutz, da es nicht zulässig ist in einer Physiotherapeutischen Praxis Osteopathie anzubieten.
Osteopathische Behandlungen werden in der Regel nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Beihilfe, private Krankenkassen und Heilpraktiker Zusatzversicherungen übernehmen – abhängig von Ihrem individuellen Tarif die Behandlungskosten. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten – wenn der Therapeut bestimmte Voraussetzungen erfüllt – einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Als ausgebildete Osteopathin (SKOM) und Kinderosteopathin (OZK) in niedergelassener Heilpraktikerpraxis erfüllt Carolin Müller die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen für die Anerkennung als Osteopathin.
Um sicherzustellen, dass die Beschwerden vorher bei einem Arzt abgeklärt wurden, verlangen einige gesetzliche Krankenkassen eine Empfehlung des Arztes für eine osteopathische Behandlung. Einen Vordruck für die Empfehlung durch Ihren Arzt können Sie hier herunterladen (PDF).
Vor Beginn einer Behandlung steht eine ausführliche Anamnese und Untersuchung. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die weitere Vorgehensweise besprochen und vereinbart.
In den meisten Fällen sind zunächst fünf aufeinander folgende Behandlungen sinnvoll. Nach Abschluss dieser ersten Behandlungsreihe wird gemeinsam der Behandlungserfolg überprüft. Abhängig vom Ergebnis wird das weitere Vorgehen besprochen.
Behandlung Erwachsene
ca. 50 Minuten, EUR 90,00
Behandlung Säuglinge
Erstbehandlung, ca. 50 Minuten, EUR 90,00
Folgebehandlungen, ca. 30 bis 45 Min. EUR 60,00
Änderungen/Irrtümer vorbehalten
Als komplementärmedizinische Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) hilft Osteopathie, gesund zu werden und zu bleiben. Unmittelbar heilen kann sie nicht. Sie stößt an ihre Grenzen, wenn die Erkrankung ein Stadium erreicht hat, das unwiderrufliche Schäden hinterlassen hat. Ob eine Behandlung möglich und erfolgversprechend ist, kann erst nach einer ausführlichen Anamnese und Untersuchung festgestellt werden.
Wenn Sie Fragen haben oder wissen möchten, ob eine Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist, rufen Sie einfach an:
Carolin Müller, Heilpraktikerin Telefon 07531 9164993