Kostenübernahme
Beihilfe, private Krankenkassen und Heilpraktiker Zusatzversicherungen übernehmen – abhängig von Ihrem individuellen Tarif die Behandlungskosten. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten – wenn der Therapeut bestimmte Voraussetzungen erfüllt – einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen.
Als ausgebildete Osteopathin (SKOM) und Kinderosteopathin (OZK) in niedergelassener Heilpraktikerpraxis erfüllt Carolin Müller die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen für die Anerkennung als Osteopathin.
Um sicherzustellen, dass die Beschwerden vorher bei einem Arzt abgeklärt wurden, verlangen einige gesetzliche Krankenkassen eine Empfehlung des Arztes für eine osteopathische Behandlung. Einen Vordruck für die Empfehlung durch Ihren Arzt können Sie hier herunterladen (PDF).
Bitte beachten Sie, dass die AOK in ihrem Verzeichnis der von ihr anerkannten Osteopathen nur Physiotherapeutische Praxen auflistet. Für Sie als Patient bedeutet das: Sie haben keinen Versicherungsschutz, da es nicht zulässig ist die in einer Physiotherapeutischen Praxis Osteopathie anzubieten.
Wenn Sie Fragen haben oder wissen möchten, ob eine Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist, rufen Sie einfach an.
Carolin Müller, Heilpraktikerin Telefon 07531 9164993